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Pferdetransport nur ohne Begleitung!

MITFAHRGELEGENHEITEN

„Können wir bei Ihnen mitfahren?“IMG_1091

Liebe Kunden und Interessenten,

da uns die o.e. Frage bzgl eines Personentransportes im Pferdetransporter nun schon des Öfteren gestellt wurde, haben wir uns ein wenig Zeit genommen, um den rechtlichen Sachverhalt zu klären.

Bitte habt Verständnis dafuer, dass wir nur Pferde transportieren, nicht aber die dazu gehoerigen Menschen.

Warum wir keinen Personentransport zulassen?

§ 15 Abs 2 S 1 GewO, § 1 Abs 1 S 1 PBefG, § 2 Abs 1 PBefG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 4 PBefG, § 49 Abs 4 PBefG

1.Wer gewerbsmäßig Tiere gegen Entgelt in einem Kraftfahrzeug transportiert („Tiertaxi, Pferdetransport“), führt geschäftsmäßige und entgeltliche Personenbeförderung iSd § 1 Abs 1 S 1 PBefG auch durch, wenn ohne Aufpreis auf den Fahrten Personen, die die Tiere begleiten, mitbefördert werden.

2. Eine ohne die erforderliche Genehmigung betriebene Personenbeförderung kann – mangels besonderer personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften – auf der Grundlage des § 15 Abs 2 S 1 GewO untersagt werden.

VGH Baden-Württemberg
Urteil vom 12/01/92
14 S 2038/91

Das bedeutet im Klartext für die Begleitung beim Pferdetransport:


Mitfahrer haben keinen Versicherungsschutz und im Falle einer Kontrolle verlieren wir unsere Transportlizenz!
Deshalb laden wir Euch immer ein, Uns in mit eigenem Fahrzeug auf der Reise mit eurem Pferd zu begleiten. Aber leider kann Niemand bei uns mitfahren.